FAQ

Ob Abläufe, Kosten oder Kommunikation – in unseren häufig gestellten Fragen beantworten wir die wichtigsten Punkte, die uns regelmäßig erreichen. Vielleicht ist Ihre Frage schon dabei!

Häufig gestellte fragen (FAQ)

In der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden – je nach Auslastung auch schneller. Kontaktieren Sie uns einfach telefonisch oder per WhatsApp.

Sichern Sie die Unfallstelle (z. B. Warnblinkanlage, Warndreieck).

Dokumentieren Sie den Schaden: Fotos vom Fahrzeug, Umfeld und Kennzeichen des Unfallgegners machen.

Tauschen Sie Daten aus: Name, Adresse, Versicherung und Kennzeichen des Unfallbeteiligten.

Rufen Sie uns an: Wir unterstützen Sie bei der Beweissicherung und der Gutachtenerstellung – schnell, unabhängig und zuverlässig.

Kontaktieren Sie keine gegnerische Versicherung voreilig – dort steht meist die eigene Kostenminimierung im Fokus.

Tipp: Als Geschädigter haben Sie das Recht, Ihren eigenen Sachverständigen zu wählen – die Kosten dafür trägt in der Regel die gegnerische Versicherung.

SVB Schumacher steht für objektive Gutachten, schnelle Terminvergabe und persönliche Beratung – ganz ohne Interessenkonflikte mit Versicherungen oder Werkstätten.
Ob Unfall-, Wert- oder Sondergutachten: Wir nehmen uns Zeit für Ihr Anliegen, arbeiten unabhängig und dokumentieren transparent. Als Kfz-Sachverständigenbüro mit Erfahrung, Präzision und Leidenschaft bieten wir Ihnen nicht nur Zahlen und Fakten – sondern echte Unterstützung im Schadensfall, beim Kauf oder bei der Wertermittlung Ihres Fahrzeugs.

Ja, wir kommen bei Bedarf auch direkt zu Ihnen – zum Beispiel an Ihren Wohnort, zur Werkstatt oder Unfallstelle.

Ein Unfallgutachten dokumentiert den Schaden an Ihrem Fahrzeug nach einem Unfall – inklusive Reparaturkosten, Wertminderung und Wiederbeschaffungswert. Es dient als Grundlage für die Schadensregulierung durch die Versicherung und ist besonders wichtig, wenn Sie nicht schuld am Unfall sind.

Nein. Sie haben das Recht, einen unabhängigen Gutachter Ihrer Wahl zu beauftragen – auch wenn die gegnerische Versicherung bereits jemanden vorschlägt. Nur so erhalten Sie ein neutrales und objektives Gutachten.

Ein Wertgutachten ist besonders sinnvoll beim Verkauf, bei einer Finanzierung, bei Erbschaft oder bei der Versicherung eines Fahrzeugs mit besonderem Wert. Es stellt den aktuellen Marktwert Ihres Fahrzeugs objektiv fest.

Wir berücksichtigen den Zustand, Kilometerstand, Ausstattung, Pflege, Markttrends und vergleichbare Fahrzeuge – individuell und transparent dokumentiert.

Für eine offizielle Oldtimer-Einstufung benötigen Sie ein Gutachten nach § 23 StVZO. Wir prüfen Originalität, Pflegezustand und Zustandserhalt und erstellen ein entsprechendes Gutachten.

Oldtimer sind mindestens 30 Jahre alt und können mit H-Kennzeichen zugelassen werden. Youngtimer sind jünger, aber besonders erhaltenswerte Fahrzeuge. Ein Youngtimer-Gutachten hilft u. a. bei Versicherung oder Wertfeststellung, ist aber keine Voraussetzung für eine Sonderzulassung.

Ein Sondergutachten wird bei besonderen Sachverhalten erstellt – etwa bei manipulierten Schäden, strittigen Fällen oder zur Beweissicherung. Es ist individuell und wird nach konkretem Bedarf angefertigt.

Absolut. Ein Gebrauchtwagen-Gutachten schützt Sie vor versteckten Mängeln und gibt Ihnen eine unabhängige Einschätzung zu Zustand, Wert und eventuellen Vorschäden – ideal für einen sicheren Kauf.

Ja, ein neutrales Gutachten schafft Vertrauen bei potenziellen Käufern und hilft Ihnen, den realistischen Marktwert zu belegen.

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